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- Vaterschaftstest aktuell: Richtlinie der GEKO stellt höhere Anforderungen an die Sicherheit
- Vaterschaftstest: neuer Titel “Fachabstammungsgutachter DGAB” weist Qualifikation im Sinne der Richtlinie nach
- Wer war der Vater? – Samenbanken müssen Auskunft über Identität der Samenspender erteilen
- Wie sicher sind Vaterschaftstests durch das Gendiagnostikgesetz geworden? – Teil 2
akkreditiertes Institut
Fachtitel der DGAB
Qualifizierter Abstammungsgutachter
Tag Archives: vaterschaftstest
Vaterschaftstest aktuell: Richtlinie der GEKO stellt höhere Anforderungen an die Sicherheit
Seit Juli 2012 gilt die neue Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für Vaterschaftstests. Der GEKO fällt damit auch die Aufgabe zu, durch Mitteilungen und Stellungnahmen der Geschäftsstelle unklare Verfahrensfragen zu klären. Für viele überraschend hat sich die GEKO in jüngster Zeit sehr klar zum Ablauf auch privater Vaterschaftstests geäußert und klar gestellt, dass das Entnahmematerial für einen Vaterschaftstest unter keinen Umständen direkt an Beteiligte übersandt werden darf (so z. B. in JAmt, Heft 5/2013, S. 243-245); dass die Kindesmutter im Regelfall in die Begutachtung einbezogen werden muss und hiervon nur im Ausnahmefall abgewichen werden darf. Beide Regeln wurden und werden leider von sehr vielen Anbietern – gerade, aber nicht ausschließlich privater … read more
Vaterschaftstest: neuer Titel “Fachabstammungsgutachter DGAB” weist Qualifikation im Sinne der Richtlinie nach
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Gutachter mit als erste den neu geschaffenen Fachtitel “Fachabstammungsgutachter DGAB” erlangt haben. Gerade die fachliche Qualifikation des Untersuchers hat besonders große Auswirkung auf die Qualität der Vaterschaftstests. Leider ist es für den Kunden sehr schwer, diese Qualifikation zu erkennen. Mit dem neuen Fachtitel bietet die Deutsche Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung eine Möglichkeit an, die Mindestanforderungen an die Qualifikation des Sachverständigen im Sinne der Richtlinie durch eine unabhängige Kommission bestätigen zu lassen. Die Fortbildungsordnung für den Fachtitel der DGAB orientiert sich an dem Anforderungskatalog der Richtlinie der GEKO. Unsere Sachverständige haben diesen Standard bereits vor Herausgabe der neuen Richtlinie erfüllt. Unverändert stellen wir … read more
Wer war der Vater? – Samenbanken müssen Auskunft über Identität der Samenspender erteilen
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil vom 6.2.2013 entschieden, dass der behandelnde Arzt im Falle einer Samenspende dazu verpflichtet ist, Auskunft darüber zu erteilen, von welchem Mann das Kind abstammt. Diese Verpflichtung zur Offenlegung der Identität nach der anonymen Spende begründet das Gericht damit, dass das Recht auf Kenntnis der Abstammung höher zu werten sei als das Recht des behandelnden Arztes auf Freiheit zur Berufsausübung sowie das Recht des Samenspenders auf Anonymität seiner Spende. In dem vor Gericht verhandelten Fall behauptet der Leiter der Samenbank bisher, dass die Unterlagen nicht mehr vorhanden seien, da diese zum Zeitpunkt der Samenspende nur 10 Jahre aufbewahrt werden mussten. Erst seit 2007 müssen … read more
Wie sicher sind Vaterschaftstests durch das Gendiagnostikgesetz geworden? – Teil 1
Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) hat unter anderem auch die Regelung im Umgang mit genetischen Abstammungsuntersuchungen beim Menschen zum Thema. Hierfür gibt es im Gesetz einen eigenen Paragraphen (§ 17): Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung. Inzwischen sind drei Jahre vergangen. Sind Vaterschaftstests heute sicherer als vor In-Kraft-Treten des Gesetzes? – Sicher ist, dass eine der grundsätzlichen Neuerungen des GenDG das Verbot sogenannter ‘heimlicher Vaterschaftstests’ ist. Dies bedeutet, dass es nicht mehr erlaubt ist, dass eine Vaterschaft – oder irgendein anderes Abstammungsverhältnis – ohne das schriftliche Einverständnis aller Beteiligten untersucht wird. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften sind im Gesetzestext Strafen vorgesehen (vgl. §§ 25 & 26 GenDG). Daher sind wir in Deutschland … read more
Anerkennung der Vaterschaft: Was sollte eine nicht verheiratete Mutter beachten?
Wenn sie als nicht verheiratete Mutter ein Kind bekommen, dann bedarf es immer einer besonderen Feststellung der Vaterschaft, in der Regel durch eine Anerkennung (z.B. beim Jugendamt) – auch wenn sie mit Ihrem Kind und dem Mann zusammen leben. Da ihr Kind ein Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hat ist es sogar ihre Pflicht, die Vaterschaft eindeutig zu klären. Mit der Klärung der Vaterschaft sind auch viele rechtliche Wirkungen verbunden. Falls nämlich Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden müssen, oder im Falle eines Erb- oder Rentenanspruchs, sowie bei der Krankenversicherung ist die Frage nach der rechtlichen Vaterschaft ausschlaggebend. Falls sie also aufgrund ihrer persönlichen Situation noch zögern, die Vaterschaft zu klären, … read more
Vaterschaftstest 2012: Neue Richtlinie der GEKO setzt Anforderungen des GenDG um
Am 26.07.2012 ist die neue Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung und an die Qualifikation von ärztlichen und nichtärztlichen Sachverständigen gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 2b GenDG in Kraft getreten. Seit dem In-Kraft-Treten des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) liegt die Richtlinienkompetenz bei der GEKO, die nun mit den aktualisierten Richtlinien die Anforderungen des neuen Gesetzes auch auf dieser Ebene umsetzt. Im Vergleich zu den bisherigen Richtlinien aus dem Jahre 2002 ändern sich unter anderem folgende Vorschriften: Die Sicherheitsmaßnahmen bei der Identitätssicherung zur Probenentnahme sowie beim Probenversand wurden aktualisiert. Im Regelfall sind Entnahmen nur durch Sachverständige für Abstammungsbegutachtung oder … read more
Zertifizierung, Akkreditierung und KFQA-Prüfung: Was bedeutet das?
Was ist wichtig für einen sicheren Vaterschaftstest? 1. Zertifizierung Eine Zertifizierung bestätigt Konformität. Sie wird verstanden als das Resultat einer Prüfung durch einen unabhängigen Dritten (z.B. Auditor eines Zertifizierungsanbieters), der die Übereinstimmung der Arbeitsabläufe mit den Kriterien der Güte, mit anerkannten Standards und Normen (z.B. nach DIN-EN-ISO) für einen bestimmten Zeitraum bestätigt. Zertifizierer sind Experten für Qualitätsmanagement (QM)-Systeme, sie prüfen in erster Linie formal die Einhaltung der zugrunde liegenden Norm. Es ist beim Prüfer keine Kompetenz auf dem jeweiligen Fachgebiet – in unserem Fall Vaterschaftstests bzw. Abstammungsbegutachtung – erforderlich! Es wird lediglich die Konformität mit bestimmten Normen geprüft, fachliche Kompetenz auf speziellen wissenschaftlichen Gebieten ist daher NICHT Inhalt dieser Prüfung. … read more
Vaterschaftstest: Keine Fristen verpassen…
Bei fraglicher Vaterschaft rechtzeitig und vor der Anerkennung an eine Klärung mit einem Vaterschaftstest denken! Sowohl bei außerehelichen Kindern, als auch bei Kindern, die in einer Ehe zur Welt kommen bestehen manchmal Zweifel an der biologischen Vaterschaft. Vor einer Anerkennung der Vaterschaft sollten die Zweifel durch einen DNA-Test beseitigt werden. Damit bei der Klärung der Vaterschaft keine Rechte verletzt oder Fristen versäumt werden, empfehlen wir allen Betroffenen die Info-Broschüre zum Thema “Das KINDSCHAFTSRECHT“, die vom Bundeministerium der Justiz herausgegeben wird. Hier finden junge und werdende Eltern viele Informationen rund um dieses Thema. Im ersten Abschnitt finden Sie auch mehrere Seiten zum Thema Abstammungsrecht. Darin werden Angaben zu Fristen und Berechtigungen … read more
Vaterschaftstest 2011: Ein Jahr Gendiagnostikgesetz
Erfahrungen mit der Qualitätssicherung und der neuen Rechtslage bei Vaterschaftstests Seit Februar 2011 besteht in Deutschland Akkreditierungspflicht für Einrichtungen, die genetische Untersuchungen für Vaterschaftstests durchführen. Ziel dieser Maßnahme war die Einführung eines hohen Qualitätsstandards. Wurde das Ziel bisher erreicht? Ob ein objektiv meßbarer Qualitätsgewinn nachweisbar sein wird ist fraglich. Dies hat verschiedene Gründe. Einerseits existieren für die meisten Bereiche des Fachgebiets noch keine neuen Richtlinien, daher sind übergangsweise die zuletzt veröffentlichten Richtlinien der Bundesärztekammer unter Mitwirkung des Robert-Koch-Instituts aus dem Jahre 2002 der aktuellste Bezugspunkt. Es fehlt also bisher eine Richtlinie, die auf den Anforderungen des Gendiagnostikgesetzes aufbaut. Andererseits bringt die Akkreditierungspflicht auch unerwünschte Nebenwirkungen mit sich. So werden z. … read more
Unser Vaterschaftstest – Sicherheit und Qualität für die wichtigste Frage im Leben!
Willkommen auf den Seiten des Instituts für Blutgruppenserologie und Genetik! Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für sichere Vaterschaftstests sowie Abstammungsgutachten jeglicher Art. Sie möchten untersuchen lassen, ob Sie tatsächlich der Vater eines Kindes sind? Oder geht es um andere Fragestellungen in Ihrer Verwandtschaft? Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie Geschwister oder Halbgeschwister sind? Oder überhaupt….? Hier werden Sie direkt zu detaillierten Informationen über unsere Vaterschaftstests für Privatkunden weitergeleitet: Standardgutachten: der Vaterschaftstest zur Vorlage bei Gerichten und Behörden Basistest: unser günstigster Vaterschaftstest – inklusive Identitätssicherung Als geprüfte Sachverständige für Abstammungsbegutachtung helfen Ihnen Dr. Wolfgang Martin und Dr. Robert Martin in all diesen und vielen anderen Fragen gerne weiter! Unser akkreditiertes … read more