Was ist wichtig für einen sicheren Vaterschaftstest?
1. Zertifizierung
Eine Zertifizierung bestätigt Konformität. Sie wird verstanden als das Resultat einer Prüfung durch einen unabhängigen Dritten (z.B. Auditor eines Zertifizierungsanbieters), der die Übereinstimmung der Arbeitsabläufe mit den Kriterien der Güte, mit anerkannten Standards und Normen (z.B. nach DIN-EN-ISO) für einen bestimmten Zeitraum bestätigt. Zertifizierer sind Experten für Qualitätsmanagement (QM)-Systeme, sie prüfen in erster Linie formal die Einhaltung der zugrunde liegenden Norm. Es ist beim Prüfer keine Kompetenz auf dem jeweiligen Fachgebiet – in unserem Fall Vaterschaftstests bzw. Abstammungsbegutachtung – erforderlich! Es wird lediglich die Konformität mit bestimmten Normen geprüft, fachliche Kompetenz auf speziellen wissenschaftlichen Gebieten ist daher NICHT Inhalt dieser Prüfung.
2. Akkreditierungspflicht in Deutschland seit 2011
Eine Akkreditierung hingegen bestätigt Kompetenz. Sie bedeutet die formelle Anerkennung der Kompetenz einer Einrichtung (z.B. eines Labors) unter der Berücksichtigung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Die hierfür ausgebildeten und von den Fachgesellschaften empfohlenen Fachgutachter bringen neben ihren Kenntnissen über QM-Prozesse und -Systeme ihre wissenschaftliche Fachkenntnis in die Prüfung mit ein. Das Gendiagnostikgesetz sieht seit Februar 2011 als qualitätssichernde Maßnahme die Pflicht zur Akkreditierung aller Stellen vor, die genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung durchführen.
3. Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern – www.KFQA.de
Die von der Bundesärztekammer unter Mitwirkung des Robert-Koch-Instituts herausgegebenen Richtlinien (2002) enthalten speziell für die Abstammungsbegutachtung Qualitätsstandards und Anforderungen an die persönliche Qualifikation von Sachverständigen. In diesen “Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten” wird unter Ziff. 4.1 ausgeführt, dass die „Feststellung der wissenschaftlichen und praktischen Qualifikation der Sachverständigen einer Kommission unter der Federführung der Arbeitsgemeinschaft der Sachverständigen für Abstammungsgutachten in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (Anm.: jetzt Deutsche Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung e.V.) obliegt“. Zur Prüfung der Qualifikation wurde die KFQA gegründet, die von 2004 bis 2011 ihre Arbeit angeboten hat. Die Begründung auf den amtlichen Richtlinien gewährleistete die notwendige Unabhängigkeit sowie die fachlich spezialisierte und dadurch hochqualifizierte Arbeit der Kommission. In die Kommission wurden Wissenschaftler aus den einschlägigen Fachgesellschaften entsandt. Nachdem die Richtlinien (2002) im Oktober 2011 außer Kraft gesetzt wurden hatte die KFQA vorerst keine Grundlage mehr für ihre Tätigkeit. Dennoch stellt die KFQA-Urkunde derzeit eine gute Möglichkeit dar, die Qualifikation des Gutachters objektiv nachzuweisen.
4. Fachabstammungsgutachterin / Fachabstammungsgutachter DGAB
Die Deutsche Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung hat im Rahmen dieser Entwicklungen eine neue Fortbildungsordnung zum Erwerb des Fachtitel “Fachabstammungsgutachter/in DGAB” herausgegeben. Die Prüfungen werden durch die neu konstituierte KFQA durchgeführt. Alle unsere Sachverständigen haben die Urkunde der KFQA erhalten und sind berechtigt den Titel “Fachabstammungsgutachter DGAB” zu führen.
Fazit
Die Qualifikation des Sachverständigen ist die wichtigste und leider bisher auch die am schwierigsten nachvollziehbare Voraussetzung, um ein sicheres und zuverlässiges Abstammungsgutachten zu erhalten. Wir empfehlen deshalb dringend, bei der Vergabe von Aufträgen für Vaterschaftstests darauf zu achten, dass der beauftragte Gutachter die erfolgreiche Prüfung seiner Qualifikation durch die KFQA nachweisen kann. Seit März 2013 gibt es den neuen Titel “Fachabstammungsgutachter DGAB”, der eine Qualifikation im Sinne der Fortbildungsordnung bestätigt. Nähere Informationen zum Fachtitel finden Sie auf der Internetseite der KFQA (www.kfqa.de – externer Link).