Monthly Archives: Februar 2013

Wer war der Vater? – Samenbanken müssen Auskunft über Identität der Samenspender erteilen

Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil vom 6.2.2013 entschieden, dass der behandelnde Arzt im Falle einer Samenspende dazu verpflichtet ist, Auskunft darüber zu erteilen, von welchem Mann das Kind abstammt. Diese Verpflichtung zur Offenlegung der Identität nach der anonymen Spende begründet das Gericht damit, dass das Recht auf Kenntnis der Abstammung höher zu werten sei als das Recht des behandelnden Arztes auf Freiheit zur Berufsausübung sowie das Recht des Samenspenders auf Anonymität seiner Spende. In dem vor Gericht verhandelten Fall behauptet der Leiter der Samenbank bisher, dass die Unterlagen nicht mehr vorhanden seien, da diese zum Zeitpunkt der Samenspende nur 10 Jahre aufbewahrt werden mussten. Erst seit 2007 müssen … read more »

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Wie sicher sind Vaterschaftstests durch das Gendiagnostikgesetz geworden? – Teil 2

Laboruntersuchungen Für die Sicherheit eines Vaterschaftstests ist auch die Anzahl und die Art der Laboruntersuchungen wichtig. Die Richtlinien der GEKO schreiben einen Umfang von mindestens 15 sogenannter STR-Systeme vor, die voneinander unabhängig sein müssen (s. 7.2.1 der Richtlinie). Hinzu kommt noch, dass im Vergleich zu den alten Richtlinien nun ein höherer Anspruch an die Aussagekraft der Untersuchungen gestellt wird. Alle Merkmalssysteme zusammen müssen eine größere sogenannte Allgemeine Vaterschafts-Ausschließungs-Chance (AVACH) haben. Der Mindestwert dieser AVACH wurde von 99,99 auf 99,999% angehoben (s. 6.1 der Richtlinie). Wir empfehlen als Standard 23 Merkmalssystem einzubeziehen, was mehrere Vorteile bietet. Einerseits hat man damit die Möglichkeit auch bei Fragestellungen mit nahen Verwandten als mögliche Väter … read more »

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Wie sicher sind Vaterschaftstests durch das Gendiagnostikgesetz geworden? – Teil 1

Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) hat unter anderem auch die Regelung im Umgang mit genetischen Abstammungsuntersuchungen beim Menschen zum Thema. Hierfür gibt es im Gesetz einen eigenen Paragraphen (§ 17): Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung. Inzwischen sind drei Jahre vergangen. Sind Vaterschaftstests heute sicherer als vor In-Kraft-Treten des Gesetzes? – Sicher ist, dass eine der grundsätzlichen Neuerungen des GenDG das Verbot sogenannter ‘heimlicher Vaterschaftstests’ ist. Dies bedeutet, dass es nicht mehr erlaubt ist, dass eine Vaterschaft – oder irgendein anderes Abstammungsverhältnis – ohne das schriftliche Einverständnis aller Beteiligten untersucht wird. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften sind im Gesetzestext Strafen vorgesehen (vgl. §§ 25 & 26 GenDG). Daher sind wir in Deutschland … read more »

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