Fragen und Antworten zum Vaterschaftstest

Auf dieser Seite finden Sie einige Informationen rund um das Thema DNA-Tests / Vaterschaftstest. Anhand der Fragen, die uns häufig gestellt werden, haben wir für Sie die wichtigsten Inhalte als kurzes FAQ zusammengestellt.

  • Ich habe im Internet viel über Fehlgutachten und fragwürdige Vermittlungsfirmen gelesen. Wie können Sie sicherstellen, dass ich einen zuverlässigen Vaterschaftstest erhalte?  ANTWORT: Alle Untersuchungen für unsere Vaterschaftstests werden in unserem eigenen Institut in Hamburg durchgeführt. Durch ein geprüftes Qualitätsmanagementsystem kontrollieren wir dabei sämtliche Arbeitsschritte. Unser langjährig erfahrenes Fachpersonal arbeitet unter direkter Aufsicht der Gutachter.  Das Standardgutachten entspricht darüber hinaus auch den amtlichen Richtlinien inklusive Identitätsnachweis der beteiligten Personen.
  • Welche unabhängige Stelle prüft eigentlich die Qualifikation von Gutachtern und deren Instituten?  ANTWORT: Unsere Gutachter und das Institut nehmen regelmäßig an externen Qualitätskontrollen teil. Die Zertifikate und Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme können Sie jederzeit einsehen. Unser Qualitätsmanagementsystem und die Sachverständigen sind von der unabhängigen KFQA erfolgreich geprüft worden. So gewährleisten wir einen hohen Qualitätsstandard, der einer kontinuierlichen Kontrolle unterliegt. Das Institut ist darüber hinaus nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für Abstammungsuntersuchungen akkreditiert.
  • Ich möchte einen Vaterschaftstest durchführen lassen. Da wir uns aber nicht mehr vertrauen, befürchten wir, dass der jeweils andere den Test eventuell manipulieren könnte. Was kann ich tun, um einen sicheren Vaterschaftstest zu erhalten?  ANTWORT: Die sicherste Lösung ist es, sich für unser Standardgutachten zu entscheiden. Dieser Vaterschaftstest entspricht dem gleichen Qualitätsstandard wie unsere gerichtlichen Gutachten. Bei diesem Test wird für jeden Beteiligten eine Niederschrift mit Identitätsnachweis angefertigt. Hierfür wird ein Foto der Personen angefertigt, ein Daumenabdruck genommen und vom durchführenden Arzt der Paß / Personalausweis eingesehen. So ist immer nachvollziehbar, wer bei der Probenentnahme war. Da das Untersuchungsmaterial für den Vaterschaftstest direkt an die entnehmenden Ärzte versandt wird bleibt darüber hinaus auch weniger Raum für mögliche Manipulationen des Testergebnisses. Auch der Untersuchungsumfang entspricht unseren Gerichtsgutachten.
  • Können Sie bei der Durchführung des Vaterschaftstests auch einen Blutgruppenausweis für mich ausstellen?  ANTWORT: Leider nicht. Wir untersuchen STR – (Short-Tandem-Repeat) – Systeme mittels PCR-Technik. Bei diesen Untersuchungen handelt es sich um moderne, molekulargenetische Marker. Als Information erhalten wir nur eine Aussage über die Verwandtschaftsverhältnisse. Die früher üblichen anderen Techniken (wie z.B. Blutgruppenbestimmungen) führen wir nicht mehr durch. Ihr Vorteil: wir erhalten auch keine unnötigen bzw. ungewünschten Informationen aus Ihrem Erbgut bei der Untersuchung – nur die von Ihnen gestellte Frage nach der  Vaterschaft wird beantwortet.
  • Ich möchte einen Vaterschaftstest ohne die Mutter des Kindes durchführen. Führen Sie solche Tests durch?  ANTWORT: Grundsätzlich ist ein Vaterschaftstest ohne Einbeziehung der Kindesmutter technisch möglich. Nach der laufenden Rechtsprechung der obersten Deutschen Gerichte ist es für einen Vaterschaftstest allerdings erforderlich, dass alle Personen – bei minderjährigen Kindern dessen Sorgeberechtigte – mit der Untersuchung einverstanden sind. Mit der Untersuchung gegen den Willen einer der Personen verletzt man deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung! Ein solcher ‘heimlicher’ Vaterschaftstest wird unverändert NICHT als Begründung für eine Vaterschaftsanfechtungsklage anerkannt. Seit Februar 2010 sind die heimlichen Vaterschaftstests sogar gesetzlich verboten und unter Strafe gestellt.
    Nachtrag: Die neuen Richtlinien (07/2012) fordern nun grundsätzlich die Einbeziehung der Kindesmutter, da durch diese Maßnahme die Aussagekraft des Gutachtens verbessert und eine Identitätssicherung bei den beteiligten Kindern ermöglicht wird. Der Vaterschaftstest mit Kindesmutter ist also insgesamt sicherer.
  • Als Untersuchungsmaterial habe ich einen Schnuller / ein paar Haare des Kindes. Kann ich mit diesem Material einen Vaterschaftstest durchführen lassen?  ANTWORT: Technisch ist die Untersuchung zwar durchaus möglich, da dieses Material aber in der Regel bedeutet, dass es sich um einen ‘heimlichen’ Vaterschaftstest handelt, wird es bei uns für private Vaterschaftstests grundsätzlich nicht angenommen. Als Untersuchungsmaterial für private Vaterschaftstests verwenden wir ausschließlich Mundschleimhautabstriche oder Blutproben, deren Identität eindeutig gesichert ist. Die Verwendung anderer Materialien wäre z.B. auf richterlichen Beschluß hin denkbar.
  • Mein Vater ist leider bereits verstorben. Nun bestehen aber Zweifel, ob er tatsächlich mein biologischer Vater war. Kann man ohne ihn zu untersuchen feststellen, ob ich tatsächlich sein Kind bin?  ANTWORT: Grundsätzlich ist das möglich. Zunächst lohnt es sich zu prüfen, ob man eventuell noch persönliche Dinge von dem Verstorbenen hat, die einen Test ermöglichen. Hierbei sind insbesondere persönliche Briefe der Person mit (NICHT selbstklebenden) Briefmarken oder Klebeflächen der Umschläge denkbar. Alternativ ist auch eine Untersuchung von Verwandten des Verstorbenen möglich. Wir beraten Sie gerne bezüglich des erforderlichen Umfangs und Aufwands für Ihren Vaterschaftstest.

Comments are closed.