Standardgutachten – das Abstammungsgutachten für Gerichte und Behörden

Das Standardgutachten für Gerichte bietet folgende Vorteile:

  • aufgrund unserer langjährigen Erfahrung etablierter Qualitätsstandard, der ein angemessenes und preiswertes Abstammungsgutachten bei aktuellster Untersuchungstechnik und sorgfältiger Identitätssicherung bietet. Selbstverständlich unter Einhaltung aller Anforderungen, die für Gerichtsverfahren und Behörden wichtig sein können.
  • Durchführung von Mundschleimhautabstrichen (MSH) oder Blutentnahmen (beide Materialien sind in den aktuellen Richtlinien vorgesehen) mit umfassender Identitätssicherung zum Schutz vor Manipulation.
  • sichere Logistik der entnommenen Proben: vor und nach der Probenentnahme haben die Beteiligten keinen Zugriff auf das Entnahmematerial.
  • Sie entscheiden, welche Materialien entnommen werden – es können auch bei Erwachsenen Blutproben und bei Kindern Abstriche entnommen werden, um traumatische Situationen für die Kinder zu vermeiden. Falls Sie generell die Entnahme von MSH bevorzugen, schreiben Sie dies bitte in den Gerichtsbeschluss.
  • deutlich größerer Untersuchungsumfang als in den Richtlinien gefordertt: 23 Merkmalssysteme auf 18 Chromosomen. Dies führt dazu, dass auch genetische Besonderheiten ohne zusätzliche Untersuchungen abgeklärt werden und auch nahe Verwandte des untersuchten Mannes auf rechnerischem Wege von der Vaterschaft ausgeschlossen werden können.
  • Einsatz von PCR-basierten STR-Systemen unter Verwendung von zwei unterschiedlichen Untersuchungskits mit großen Untersuchungsumfängen. Der Einsatz dieser Untersuchungssysteme wurde durch uns im Hause umfassend validiert.
  • über die Richtlinien für Abstammungsgutachten hinausgehend: grundsätzlich unabhängige Doppelbestimmungen mit zwei Untersuchungssystemen. Dadurch werden die Ertgebnisse besonders effektiv auf Richtigkeit kontrolliert.
  • Das Ergebnis des Abstammungsgutachtens ist aussagekräftig: entweder sichere Feststellung der Nichtvaterschaft oder Vaterschaftswahrscheinlichkeit von mindestens 99,9%, häufig sogar weit mehr.

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