Abstammungsgutachten für Gerichte

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt bei der Erstellung von Abstammungsgutachten für Gerichte aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit ihrer langjährigen Berufserfahrung und ihrem Engagement sowohl im wissenschaftlichen Bereich als auch bei Fragen der Qualitätssicherung gehören die Sachverständigen Dr. Robert Martin und Dr. Wolfgang Martin zu den Experten auf dem Gebiet der Abstammungsbegutachtung. Die Erfahrung und Professionalität unseres Instituts steht Ihnen bei jedem Auftrag zur Verfügung und gewährleistet über die formalen Anforderungen der Richtlinien hinaus die für gerichtliche Gutachten besonders wichtige Sicherheit und Kompetenz.

Für Gerichte und Behörden empfehlen wir unser Standardgutachten. Es erfüllt sämtliche Anforderungen des Gendiagnostikgesetzes sowie der aktuellen Richtlinien der GEKO und ist durch den großen Untersuchungsumfang auch für Defizienzfälle und die Abklärung genetischer Besonderheiten geeignet.

Welche Anforderungen stellen die neuen Richtlinien?

Die aktuellen Richtlinien der GEKO für Abstammungsgutachten wurden 2012 herausgegeben [Text , externer Link]. Formuliert als Mindestanforderungen regeln sie den Untersuchungsumfang, die Gestaltung des Gutachtens und die Qualifikation des Gutachters. Das Standardgutachten orientiert sich eng an diesen Anforderungen und geht mit der parallelen Doppelbestimmung aller Merkmale mit zwei unterschiedlichen Testsystemen für jede Person sogar darüber hinaus. Es genügt selbstverständlich auch den Anforderungen in Bezug auf Untersuchungsumfang und Informationsgehalt (Allgemeine Vaterschaftsausschließungschance über 99,999%, im Einzelfall statistischer Hinweiswert von mindestens 99,9%).

Auch die Sicherheit bei der Probenentnahme wurde mit den neuen Richtlinien erhöht. So muss die Probenentnahme im Regelfall von einem Arzt oder Sachverständigen durchgeführt werden. Die verantwortliche Person (der Sachverständige) beauftragt die Stellen im Falle einer externen Probenentnahme direkt. Die Proben werden nach der Entnahme vom entnehmenden Arzt oder Sachverständigen direkt an die verantwortliche Person zurückgesandt. Das bedeutet, dass die Beteiligten vor oder nach der Probenentnahme keinen Kontakt zum Entnahmematerial haben, damit keine Möglichkeiten zur Manipulation gegeben sind.

Unser leistungsfähiges Standardgutachten, das durch eine Erweiterung des Untersuchungumfangs auf 23 STR-Systeme eine besonders hohe Aussagekraft hat, ist auch bei der Begutachtung in Defizienzfällen, also Fragestellungen bei denen eine der einzubeziehenden Personen nicht für die Untersuchung zur Verfügung steht, vorteilhaft. Auch das Vorliegen genetischer Besonderheiten (z.B. Mutationen) kann mit diesem Gutachtentyp oft abgeklärt und von anderen möglichen Ursachen – etwa der Vaterschaft eines nahen Verwandten des beteiligten Mannes – unterschieden werden. Für eine persönliche Beratung in Ihrem individuellen Fall stehen unsere Sachverständigen gerne jederzeit zur Verfügung.

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