Vaterschaftstest: Keine Fristen verpassen…

Bei fraglicher Vaterschaft rechtzeitig und vor der Anerkennung an eine Klärung mit einem Vaterschaftstest denken!

Sowohl bei außerehelichen Kindern, als auch bei Kindern, die in einer Ehe zur Welt kommen bestehen manchmal Zweifel an der biologischen Vaterschaft. Vor einer Anerkennung der Vaterschaft sollten die Zweifel durch einen DNA-Test beseitigt werden. Damit bei der Klärung der Vaterschaft keine Rechte verletzt oder Fristen versäumt werden, empfehlen wir allen Betroffenen die Info-Broschüre zum Thema “Das KINDSCHAFTSRECHT“, die vom Bundeministerium der Justiz herausgegeben wird. Hier finden junge und werdende Eltern viele Informationen rund um dieses Thema. Im ersten Abschnitt finden Sie auch mehrere Seiten zum Thema Abstammungsrecht. Darin werden Angaben zu Fristen und Berechtigungen zur Anfechtung von Vaterschaften gemacht. Unverändert gilt z. B. in Deutschland eine Frist von zwei Jahren innerhalb der die Anfechtung beantragt werden muss. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Anfechtungsberechtigte Kenntnis von Umständen hat, die gegen die Vaterschaft sprechen. Wenn man also länger als 2 Jahre zögert, so kann man die Vaterschaft danach nicht mehr anfechten. Bevor man also in einer solchen Situation Anträge stellt sollte man sich im Zweifel rechtlich beraten lassen, damit berechtigte Ansprüche nicht an Fristen oder Formalitäten scheitern. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den Link zu der Broschüre des Ministeriums.

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