Wie sicher sind Vaterschaftstests durch das Gendiagnostikgesetz geworden? – Teil 2

Laboruntersuchungen

Die Qualität der Laboruntersuchungen ist entscheidend für die Sicherheit des Vaterschaftstests.

Auch die Qualität der Laboruntersuchungen ist für die Sicherheit von Vaterschaftstests entscheidend.

Für die Sicherheit eines Vaterschaftstests ist auch die Anzahl und die Art der Laboruntersuchungen wichtig. Die Richtlinien der GEKO schreiben einen Umfang von mindestens 15 sogenannter STR-Systeme vor, die voneinander unabhängig sein müssen (s. 7.2.1 der Richtlinie). Hinzu kommt noch, dass im Vergleich zu den alten Richtlinien nun ein höherer Anspruch an die Aussagekraft der Untersuchungen gestellt wird. Alle Merkmalssysteme zusammen müssen eine größere sogenannte Allgemeine Vaterschafts-Ausschließungs-Chance (AVACH) haben. Der Mindestwert dieser AVACH wurde von 99,99 auf 99,999% angehoben (s. 6.1 der Richtlinie). Wir empfehlen als Standard 23 Merkmalssystem einzubeziehen, was mehrere Vorteile bietet. Einerseits hat man damit die Möglichkeit auch bei Fragestellungen mit nahen Verwandten als mögliche Väter zu einem eindeutigen Ergebnis zu kommen. Darüber hinaus können auch Fälle, in denen die Kindesmutter  nicht zur Verfügung steht sicher untersucht werden. Gerade bei den zuletzt genannten Fällen reicht der Minimalumfang von 15 STR-Systemen oft nicht aus, weil einige weit verbreitete Untersuchungskits in diesen Fällen nicht die erforderliche AVACH von 99,999% erreichen. Nicht zuletzt kann mit einer größeren Anzahl an untersuchten Sytemen auch bei genetischen Besonderheiten (z. B. Mutationen) oft noch ein Ergebnis erreicht werden, dass eine Vaterschaftswahrscheinlichkeit (sog. W-Wert nach Essen-Möller) von mindestens 99,9% erreicht – ein Wert ab dem das nicht nur für Gerichtsverfahren wichtige verbale Prädikat ‘Vaterschaft praktisch erwiesen’ zugeordnet werden kann.

Wichtig ist uns auch immer die Ergebnisqualität jedes einzelnen mitgeteilten Untersuchuchungsergebnisses. Daher führen wir bei unseren Standardgutachten auch grundsätzlich – und nicht nur im Ausschlußfall wie in der Richtlinie vorgesehen – eine Doppelbestimmung durch. Einerseits ist dies ein sehr wirksamer Schutz gegen Probenvertauschungen im Labor, da die beiden unabhängigen Untersuchungen am Ende wieder zusammengeführt werden und jegliche Abweichung dabei sofort auffallen würde. Und schließlich wird selbst bei der Feststellung einer Vaterschaft durch die in diesen Fällen zusammenpassenden Typisierungsergebnisse immer nur die Hälfte der väterlichen und mütterlichen Befunde kontrolliert, da jeder Elternteil immer nur die Hälfte seiner genetischen Information an das Kind weitergibt. Einzelne Typisierungsfehler in dem Bereich der ‘anderen Hälfte’  würden daher nicht auffallen, wenn nur eine einfache Bestimmung vorliegt. Die Doppelbestimmung sichert die Laboruntersuchungen also besonders effektiv ab.

Einbeziehung der Kindesmutter

Die Richtlinien legen sich ganz eindeutig fest, dass die Kindesmutter grundsätzlich immer mit einbezogen werden soll (s. 6.1 der Richtlinie). Dies hat vor allem den Grund, dass eine Identitätssicherung bei einem Neugeborenen oder Kleinkind oft schwierig ist. Auch ein Foto bringt nicht viel, insbesondere wenn der mögliche Vater das Kind noch nie gesehen hat. Durch die Einbeziehung der Kindesmutter kann eindeutig geklärt werden, ob das untersuchte Kind das leibliche Kind dieser Frau ist. Hinzu kommt noch, dass durch die zusätzlichen Informationen, die durch die mütterlichen Befunde gewonnen werden, auch das statistische Gesamtergebnis höhere Wahrscheinlichkeitswerte erreicht. Soweit möglich, sollte die Kindesmutter also immer mit untersucht werden und hier nicht aus Kostengründen gespart werden. Viele seriöse Gutachter bieten daher die Einbeziehung der Mutter in einem einfachen Trio-Fall (Kind-Mutter Vater) grundsätzlich ohne zusätzliche Kosten an.

Qualifikation des Sachverständigen

Nicht zu unterschätzen für die Qualität eines Vaterschaftstests ist auch die Qualifikation des verantwortlichen Untersuchers. Gerade in schwierigeren Fällen, bei denen Mutationen auftreten, oder eventuell nicht alle Personen zur Untersuchung zur Verfügung stehen (sog. ‘Defizienzfälle’) ist eine besondere Kenntnis der biostatistischen Methoden erforderlich, um ein zuverlässiges und gültiges Ergebnis zu erhalten. Auch Erfahrung ist von Vorteil, insbesondere bei der Analyse grenzwertiger Laborbefunde oder der Vermeidung von Manipulationen. Leider ist oft nicht von Anfang an zu erkennen, welcher Fall am Ende die Schwierigkeiten bereitet. Auch die klassischen Kind-Mutter-Vater-Fälle können sich durch genetische Besonderheiten und geschickte Manipulationsversuche als äußerst problematisch erweisen. Im Angesicht drohender Unterhaltszahlungen haben schon einige Männer viel (kriminelle) Energie und Geschick eingesetzt, um das Ergebnis der Untersuchungen zu beeinflussen. Und grundsätzlich gibt es auch Situationen, in denen Mütter oder sogar die Eltern gemeinsam ein gewünschtes Ergebnis herbeiführen wollen, das nicht immer dem Wohl des Kindes und schon gar nicht seinem Grundrecht auf Kenntnis der Abstammung entspricht. Hier hilft oft nur eine besonders gute Identitätssicherung bei der Probenentnahme verbunden mit einer sachkundigen und neutralen Entnahmestelle sowie der strikten Vermeidung von Manipulationen vor und nach der Entnahme durch eine lückenlose Beweiskette. Sollten dennoch Zweifel auftreten, ist auch an eine Wiederholung der Probenentnahme zu denken, vor allem in den Fällen, in denen Zweifel an der Identität eines Beteiligten bestehen.

Gerade das Thema Identitätssicherung wird auch heute noch nicht von allen Anbietern so behandelt, wie es das GenDG und die neuen Richtlinien vorsehen. Daher raten wir allen Betroffenen, sich vor der Entscheidung für einen Anbieter nicht nur über die Preise sondern vor allem auch über den Ablauf des Tests, die genauen Leistungen und die Qualifikation der verantwortlichen Person zu infomieren. Eine sichere Klärung der Abstammung ist in dieser Situation oft mehr wert, als das Gefühl, ein Schnäppchen gemacht zu haben.

Die Abstammungslabore in Deutschland müssen seit dem GenDG alle akkreditiert sein. Dennoch unterscheiden sich die Angebote und die Qualifikation der verantwortlichen Personen unverändert deutlich. Ein Nachweis der persönlichen Qualifikation im Sinne der Richtlinie ist z.B. durch das Prüfzeichen einer speziell eingerichteten, unabhängigen Kommission möglich: die KFQA hatte bereits aufgrund der alten Richtlinien derartige Prüfungen durchgeführt und hat sich nun nach In-Kraft-Treten der neuen Richtlinie neu konstituiert. Mit dem Prüfzeichen kann der Anbieter seine persönliche Qualifikation zur Erstattung von Abstammungsgutachten nachweisen.

Zusammenfassend empfehlen wir, dass sich jeder Betroffene zunächst gut informiert und gegebenenfalls einzelne Angebote genauer hinterfragt, damit der Test am Ende den eigenen Anforderungen genügt und nicht noch mehr Fragen offen lässt, als er vermeintlich beantwortet. Das Gefühl, sich auf ein Ergebnis wirklich verlassen zu können, ist in dieser so wichtigen Frage durch nichts zu ersetzen.

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