Anerkennung der Vaterschaft: Was sollte eine nicht verheiratete Mutter beachten?

Wenn sie als nicht verheiratete Mutter ein Kind bekommen, dann bedarf es immer einer besonderen Feststellung der Vaterschaft, in der Regel durch eine Anerkennung (z.B. beim Jugendamt) – auch wenn sie mit Ihrem Kind und dem Mann  zusammen leben. Da ihr Kind ein Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hat ist es sogar ihre Pflicht, die Vaterschaft eindeutig zu klären.

Mit der Klärung der Vaterschaft sind auch viele rechtliche Wirkungen verbunden. Falls nämlich Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden müssen, oder im Falle eines Erb- oder Rentenanspruchs, sowie bei der Krankenversicherung ist die Frage nach der rechtlichen Vaterschaft ausschlaggebend. Falls sie also aufgrund ihrer persönlichen Situation noch zögern, die Vaterschaft zu klären, bedenken sie bitte immer auch diese Grundrechte und Ansprüche ihres Kindes. Das Jugendamt berät sie im Zweifel kostenfrei und kann im Rahmen einer Beistandschaft auch in vielen Fragen unterstützend tätig werden. Durch eine Beistandschaft wird ihr Sorgerecht nicht eingeschränkt. Der Beistand wird nur für die genannten Aufgaben und auch nur neben ihnen vertretungsberechtigt.

Falls mehr als ein Mann als Erzeuger des Kindes in Frage kommt ist es zur Wahrung der Grundrechte des Kindes wichtig, die Vaterschaft durch einen entsprechenden Test zu klären, bevor durch eine Anerkennung eventuell der falsche Mann als Vater – mit allen persönlichen, rechtlichen und finanziellen Konsequenzen – eingetragen wird. Unsere tagtägliche Arbeit zeigt, dass Ehrlichkeit in dieser entscheidenden Frage nicht nur für das Kind in der Regel die bessere Lösung darstellt. Auch das Jugendamt sollte in Fällen, in denen eine Mutter mehr als einen Mann als möglichen Vater benennt, nicht auf gut Glück von einem der Männer oder gar beiden (so bereits vorgekommen!) die Anerkennung fordern, sondern eine eindeutige Klärung der Frage durch einen Vaterschaftstest anstreben.

Weitere Informationen erhalten Mütter beim Jugendamt. Eine Zusammenstellung der wichtigsten Themen wurde in einer Broschüre des Amtes (externer Link) veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen zu Vaterschaftstests haben erreichen Sie uns hier.

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