Beistandschaft: Hilfe bei der Klärung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Das Jugendamt als Beistand

Wenn die Eltern eines Kindes bei der Geburt nicht verheiratet sind, kann es bei der Frage nach der Klärung der Vaterschaft zu Unsicherheiten und Konflikten kommen. Damit in solchen Situationen die richtigen Entscheidungen getroffen werden, besteht das Angebot des Jugendamtes an die Kindesmutter, sich zum Thema Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kostenlos beraten zu lassen. Insbesondere besteht die Möglichkeit, eine Beistandschaft für das Kind zu beantragen. Der Beistand hilft bei der Klärung dieser beiden wichtigen Fragen und leitet die notwendigen Schritte ein. Gerade wenn unklar ist, wer der biologische Vater ist oder falls der Vater sich weigert, die Vaterschaft anzuerkennen, ist die Beistandschaft eine Hilfe für das Kind, das seine Interessen ja leider noch nicht selber vertreten kann. Eine detaillierte Information zu diesem Thema hat das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend als PDF herausgegeben und auf seiner Internetseite (externer Link) zusammengestellt.

Broschüre “Die Beistandschaft” des BMFSFJ (externer Link)

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