IBSG Privatgutachten IBSG Privatgutachten Abstammungsgutachten und Vaterschaftstests für Privatpersonen
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Abstammungsgutachten und Vaterschaftstests für Privatpersonen |
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Benötigen Sie den Vaterschaftstest nur zur eigenen Orientierung? Dann ist vielleicht der Basistest für Sie geeignet. Oder brauchen Sie ein Abstammungsgutachten - eventuell auch zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten? In diesem Fall empfehlen wir unser richtlinienkonformes Standardgutachten. Aufgrund der Einhaltung der amtlichen Richtlinien ist das Standardgutachten ebenso für Fragestellungen geeignet, bei denen es um den Familiennachzug geht. Alle Untersuchungen für die genannten Gutachtenarten basieren auf modernen DNA-Analysen.
Sie haben die Wahl!
Basistest - unser günstigster Vaterschaftstest
Standardgutachten - der Vaterschaftstest unter Einhaltung der amtlichen Richtlinien
Was ist der Unterschied zwischen diesen Gutachten?
Die Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten wurden 2002 von der Bundesärztekammer und dem Robert Koch-Institut gemeinsam herausgegeben. Sie regeln den Untersuchungsumfang, die Gestaltung des Gutachtens und die Qualifikation des Gutachters. Unser Standardgutachten entspricht diesen Anforderungen und geht mit der parallelen Doppelbestimmung aller Merkmale mit Testsystemen unterschiedlicher Hersteller sogar darüber hinaus. Es entspricht allen Anforderungen an ein gerichtliches Gutachten und ist damit zur Vorlage bei Gerichten und Behörden geeignet. Sie erhalten eine eindeutige Aussage (entweder sichere Feststellung der Nichtvaterschaft oder Vaterschaftswahrscheinlichkeit von mindestens 99,9%). Garantiert.
Falls Sie den Test nicht zur Vorlage bei Behörden, sondern nur zu Ihrer eigenen Orientierung benötigen, kommt möglicherweise auch der Basistest, unser günstigster Vaterschaftstest, für Sie in Frage. Die Entnahme ist einfach und schmerzfrei, da für diesen Test Mundschleimhautabstriche angefertigt werden. Das Ergebnis gibt Auskunft darüber, ob die von Ihnen eingesandten Proben zueinander passen oder nicht. Und auch dies eindeutig mit entweder der Feststellung der Nichtvaterschaft oder einer Vaterschaftswahrscheinlichkeit von mindestens 99,9%. Dieser Test wird den gesetzlichen Vorschriften entsprechend mit Identitätssicherung bei allen Beteiligten durchgeführt. Der Basistest entspricht jedoch nicht den Anforderungen der amtlichen Richtlinien und ist deshalb nicht zur Vorlage in Gerichtsverfahren oder bei Behörden zu empfehlen. Als Untersuchungstechnik kommt auch hier ein DNA-Test ("genetischer Fingerabdruck") zum Einsatz.
Sprechen Sie uns an: Wir beraten Sie gern, welches Gutachten für Sie das Beste ist, auch in aufwändigen Fällen, bei denen nicht alle Personen untersucht werden können.
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