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Neues Gendiagnostikgesetz regelt auch Vaterschaftstests Der Deutsche Bundestag hat am 24. April 2009 das neue Gendiagnost Ganzen Artikel...


Zertifizierung, Akkreditierung und KFQA-Prüfung: Was bedeutet das? Was ist wichtig für einen sicheren Vaterschaftstest? 1.  Zertifiz Ganzen Artikel...


Universitäts-Studie: Billigtests häufig falsch! Kuckuckskinder trotz Vaterschaftstest? Die Ergebnisse einer Studie der Un Ganzen Artikel...





20 Jahre IBSG: das Fachinstitut für Vaterschaftstests feiert Jubiläum > 1989 - 2009 <  Das Institut für Blutgruppenserologie und G Ganzen Artikel...


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Standardgutachten - der richtlinienkonforme Vaterschaftstest Drucken E-Mail
  • paragraphen-flagge-web.jpgPreisgünstige Begutachtung, zur Vorlage bei Behörden oder in Gerichtsverfahren geeignet.

  • Der Vaterschaftstest entspricht in allen Punkten den amtlichen Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten.

  • Durchführung von Blutentnahmen (wie in den Richtlinien vorgesehen) zum Schutz vor Manipulation und um optimale Analysemöglichkeiten zu sichern oder ersatzweise Entnahme von Mundschleimhautabstrichen (MSH), jeweils mit umfassender Identitätssicherung! Bitte kreuzen Sie ggf. die Möglichkeit 'MSH' auf dem Auftragsformular an (siehe Punkt 4. Untersuchungsmaterial).

  • Untersuchungsumfang wie in den Richtlinien festgelegt: mindestens 12 Merkmalssysteme auf 10 Chromosomen. Absicherung des Befundes durch Untersuchung von insgesamt 18 Markern unter Verwendung von Untersuchungskits verschiedener Hersteller! Das bedeutet: über die Richtlinien hinausgehend grundsätzlich unabhängige Doppelbestimmungen mit zwei Untersuchungssystemen.

  • Das Ergebnis ist aussagekräftig: entweder sichere Feststellung der Nichtvaterschaft oder Vaterschaftswahrscheinlichkeit von mindestens 99,9%, häufig sogar weit mehr!

  • Kosten: EUR 280,00 je untersuchtes Kind und je untersuchten Mann. Im Standardfall bei Untersuchung von Kind / Mutter / Mann betragen die Gesamtkosten also EUR 560,00 (Preis einschl. MwSt, ggf. zuzügl. der Auslagen für externe Probenentnahmen).

  • Wir empfehlen auch die Untersuchung der Kindesmutter (ohne zusätzliche Berechnung).


    Ablauf der Begutachtung:

  • Sie beauftragen uns mit der Erstattung eines Gutachtens. Das hierzu erforderliche Formular können Sie bei uns anfordern [ Kontakt] oder herunterladen [ Download: Auftrag Standardgutachten].

  • Auf dem Formular können Sie bestimmen, wo die Probenentnahme durchgeführt werden soll. Falls Sie in Hamburg oder Berlin leben, empfehlen wir die Entnahme bei uns im Institut bzw. in einer Arztpraxis, mit der wir eng zusammenarbeiten. Ansonsten können Sie für Kinder deren Kinderarzt und für Erwachsene Ihren Hausarzt benennen. Die Entnahme muss durch einen Arzt erfolgen, der auch die Identität der entnommenen Proben bescheinigt.

  • Soweit die Mutter des Kindes auch nur teilweise das Sorgerecht für das Kind hat und nicht Auftraggeberin ist, füllt sie das Formular "Einverständniserklärung" aus, unterschreibt es und sendet es an uns. Das Formular ist Bestandteil des Informationspaketes, also im Download-Formular enthalten.

  • Vor Beginn der Untersuchungen leisten Sie eine Anzahlung von EUR 300,00.

  • Wir versenden das Material zur Probenentnahme an auswärtige Ärzte bzw. unterbreiten Ihnen einen Terminvorschlag für die Entnahme hier im Haus.

  • Nach Abschluss der Untersuchungen erhalten Sie eine Schlussrechnung über den verbleibenden Betrag. Nach Zahlungseingang versenden wir den Vaterschaftstest umgehend.
 
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