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Neues Gendiagnostikgesetz regelt auch Vaterschaftstests Der Deutsche Bundestag hat am 24. April 2009 das neue Gendiagnost Ganzen Artikel...


Glossar: Begriffe aus der Welt der Abstammungsbegutachtung A: Abk. >Ausschließungschance Allel: >Merkmal Allgem Ganzen Artikel...





Universitäts-Studie: Billigtests häufig falsch! Kuckuckskinder trotz Vaterschaftstest? Die Ergebnisse einer Studie der Un Ganzen Artikel...


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  • symbole-gericht.jpgAngebot über ein dem Einzelfall angemessenes preisgünstiges Abstammungsgutachten für Gerichtsverfahren und für Behörden.

  • entspricht in allen Punkten den Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten und den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung

  • Durchführung von Blutentnahmen (wie in den Richtlinien vorgesehen) zum Schutz vor Manipulation und um optimale Analysemöglichkeiten zu sichern. Auf Wunsch ist - abweichend von den Richtlinien - selbstverständlich auch die Entnahme von Mundschleimhautabstrichen (MSH), z.B. für Säuglinge oder Kleinkinder, möglich. Falls Sie die Entnahme von MSH bevorzugen, schreiben Sie dies bitte in den entsprechenden Gerichtsbeschluß.

  • umfassende Identitätssicherung

  • Untersuchungsumfang wie in den Richtlinien festgelegt: mindestens 12 Merkmalssysteme auf 10 Chromosomen.

  • Einsatz von PCR-basierten STR-Systemen unter Verwendung von Untersuchungskits verschiedener Hersteller mit großen Untersuchungsumfängen. Der Einsatz dieser Untersuchungssysteme wurde durch uns im Hause umfassend validiert.

  • über die Richtlinien hinausgehend: Grundsätzlich unabhängige Doppelbestimmungen mit zwei Untersuchungssystemen.

  • Das Ergebnis ist aussagekräftig (entweder sichere Feststellung der Nichtvaterschaft oder Vaterschaftswahrscheinlichkeit von mindestens 99,9%, häufig sogar weit mehr).
 
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