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Qualitätssicherung |
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Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 gemäß § 5 Gendiagnostikgesetz (GenDG)
Unser Institut hat im Mai 2010
die Urkunde der neu eingerichteten Deutschen
Akkreditierungsstelle (DAkkS) erhalten. Im Februar 2010 ist das GenDG zu wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Die im Gesetz verankerte Pflicht zur Akkreditierung nach ISO 17025 tritt hingegen erst im Februar 2011 in Kraft. Durch diese Maßnahme beabsichtigt der Gesetzgeber einen einheitlichen Standard für eine bessere Qualitätssicherung einzuführen. Da jedoch immer nur Einrichtungen akkreditiert werden, die Gutachtertätigkeit aber auch und insbesondere die persönliche Qualifikation des verantwortlichen Untersuchers verlangt, empfehlen wir unverändert zusätzlich zum Nachweis der Akkreditierung auch auf das Prüfzeichen der KFQA zu achten:
KFQA - Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern
Mit den Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten (Vaterschaftstests), die im März 2002 in Kraft getreten sind, wurde entsprechend den Anforderungen der Richtlinien eine Kommission eingerichtet, welche die Qualifikation von Sachverständigen prüft [website: www.kfqa.de - externer Link] . Diese Prüfung umfasst die persönliche Qualifikation von Sachverständigen (soweit diese nicht bereits vor In-Kraft-Treten der Richtlinien Gutachten auf Grundlage der seinerzeit gültigen Richtlinien erstattet haben) hinsichtlich ihrer Ausbildung und Weiterbildung. Nach Ziff. 3.4 der Richtlinien muss darüber hinaus ein Qualitätsmanagement eingeführt werden, welches "[...] regelmäßige externe Qualitätskontrollen durch anerkannte Institutionen und interne Qualitätskontrollen vorsehen [muss]. Für diese Aufgabe ist ein Qualitätsmanagement-Handbuch zu erstellen, das alle für die Abstammungsbegutachtung relevanten Qualitätsmerkmale und Qualitätssicherungsmaßnahmen beinhaltet." Erstmals wurde damit in Deutschland eine Instanz für die Qualifikationsprüfung in der Abstammungsbegutachtung geschaffen, die ihre Legitimation direkt aus den Richtlinien bezieht.
Die Kommission hat das Qualitätsmanagement und die Qualifikation der Sachverständigen unseres Institutes geprüft. Allen Gutachtern wurde ihre Qualifikation als Sachverständige für Abstammungsgutachten bescheinigt. [Beispiel: die KFQA - Urkunde des Institutsleiters Dr. W. Martin - bitte hier klicken zur Ansicht]
Qualitätskontrolle
Zu dem Qualitätsmanagement gehört die regelmäßige interne und externe Qualitätskontrolle. Diese wird unter anderem durch die Teilnahme an Ringversuchen durchgeführt. Bei Ringversuchen handelt es sich um die Versendung von mehreren Proben an eine Vielzahl von Teilnehmern, die die geforderten Untersuchungen durchführen und ihr Ergebnis an den Veranstalter zurückmelden. Dieser vergleicht die eingereichten Befunde mit dem Sollwert und stellt eine entsprechende Bescheinigung über die Beteiligung am Ringversuch aus. Wir nehmen regelmäßig erfolgreich an den Ringversuchen der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung e. V. und den GEDNAP-Ringversuchen der Spurenkommission teil.
Hier können Sie unsere aktuellen Zertifikate und Bescheinigungen einsehen.
Wissenschaft und Forschung
Seit Gründung des Institutes engagieren wir uns in der Forschung und Weiterentwicklung der Methoden. Regelmäßig nehmen wir aktiv an nationalen und internationalen wissenschaftlichen Fachtagungen teil. In unserem Hause wurde u. a. Software zur biostatistischen Bearbeitung von Abstammungsfällen und zur Analyse von RFLP entwickelt, die von einer ganzen Reihe von Laboratorien für die Bearbeitung von DNA-Systemen verwendet wird.
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