Neues Gendiagnostikgesetz regelt auch Vaterschaftstests

Der Deutsche Bundestag hat am 24. April 2009 das neue Gendiagnostikgesetz (Titel: Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen, Kurztitel: Gendiagnostikgesetz – GenDG) verabschiedet. In diesem Gesetz regelt der Gesetzgeber den Umgang mit genetischen Untersuchungen beim Menschen und insbesondere auch alle genetischen Untersuchungen zur Klärung der Abstammung, denen ein eigener Paragraph gewidmet wird. Die neuen Regelungen sind deshalb auch für alle Vaterschaftstests verbindlich einzuhalten. Der überwiegende Teil der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen tritt ab Februar 2010 in Kraft.

Was ändert sich ab Februar 2010?

Zentrale Themen des Gesetzes sind das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Gefahren genetischer Diskriminierung. Für die Abstammungsuntersuchungen ändert sich u.a. folgendes:

  • Die Durchführung so genannter ‘heimlicher Vaterschaftstests’ – also Tests ohne die Zustimmung eines der Beteiligten bzw. von deren Sorgeberechtigten – ist ab Februar 2010 gesetzlich verboten. Verstöße werden unter Strafe gestellt. Personen, die Vaterschaftstests z.B. ohne das Einverständnis der / des Sorgeberechtigten durchführen lassen können Strafen bis zu € 5000,- , die Anbieter solcher Tests sogar Strafen bis zu € 300.000,- erhalten, wenn Sie gegen das Gesetz verstoßen.
  • Die Anbieter müssen von allen Beteiligten bei privaten Vaterschaftstests das schriftliche Einverständnis einholen und über Wesen, Bedeutung und Tragweite der Untersuchungen aufklären.
  • Die genetischen Proben müssen unverzüglich vernichtet werden, sobald Ihr vorgesehener Zweck erfüllt ist oder die betroffene Person Ihre Einwilligung widerrufen hat.

Aufgrund der Bezüge auf die Regelungen für medizinisch-genetische Untersuchungen (vor allem §§ 8/9: Einwilligung und Aufklärung; sowie §§ 12/13: Aufbewahrung, Verwendung und Vernichtung genetischer Proben) ist das Gendiagnostikgesetz für die Abstammungsbegutachtung mit seinen detaillierten Ausführungen sehr umständlich und oft etwas unpassend formuliert, da die besondere Situation der Abstammungsbegutachtung in diesen Paragraphen nicht oder nur unvollständig berücksichtigt wurde. Man kann erkennen, dass bei der Formulierung vielmehr das Arzt-Patienten-Verhältnis einer medizinischen Beratung bzw. Untersuchung Ziel der Regelungen war.

Insgesamt ist aber vor allem das Verbot heimlicher Vaterschaftstests ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird durch die Verpflichtung zur ‘aufgeklärten Einwilligung’ aller Beteiligten in die Untersuchungen durchgesetzt.

Darüber hinaus dürfen ab Februar 2011 genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung nur noch von akkreditierten Stellen durchgeführt werden. Diese Vorschrift soll der Qualitätssicherung dienen und war ursprünglich auch für alle medizinisch-genetischen Untersuchungen vorgesehen, für die sie aber in letzter Instanz wieder entfernt wurde.

Diese im Vergleich zu allen anderen genetischen Untersuchungen besonders hohen Anforderungen an die Qualitätssicherung der Abstammungsbegutachtung zeigen ganz deutlich: auf diesem Gebiet ist aufgrund der tiefgreifenden und lebenslangen Auswirkungen der Ergebnisse eine besondere Kompetenz und Sorgfalt bei der Untersuchung notwendig! Daher empfehlen wir unverändert, bei der Auswahl eines Anbieters auch auf die persönliche Qualifikation des Untersuchers zu achten. Eine entsprechende unabhängige Prüfung im Sinne der amtlichen Richtlinien führt die KFQA (Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern – www.kfqa.de) durch. Mit dem Prüfzeichen der KFQA weist der Gutachter über die gesetzlichen Anforderungen hinaus also seine persönliche Kompetenz auf dem Fachgebiet nach. Eine aktuelle Liste der erfolgreich geprüften Gutachter steht auf der Internetseite der KFQA zur Verfügung.

Die Entwicklung insgesamt begrüßen wir daher und setzen die gesetzlichen Vorschriften unter anderem mit unseren neuen Angeboten für Privatpersonen bereits jetzt um.


Dieser Artikel stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich bei Bedarf auch direkt bei den zuständigen öffentlichen Stellen über die Details des neuen Gendiagnostikgesetzes:Das Gendiagnostikgesetz im Internet:
http://www.gesetze-im-internet.de/gendg/index.html (externer Link)Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/127/1612713.pdf (externer Link)

weitere Texte und Stellungnahmen über die Suche auf der Internetseite www.bundestag.de – Stichwort: GenDG
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