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Der
Deutsche Bundestag hat am 24. April 2009 das neue Gendiagnostikgesetz
(Titel: Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen,
Kurztitel: Gendiagnostikgesetz - GenDG) verabschiedet. In diesem
Gesetz regelt der Gesetzgeber den Umgang mit genetischen
Untersuchungen beim Menschen und insbesondere auch alle genetischen
Untersuchungen zur Klärung der Abstammung, denen ein eigener
Paragraph gewidmet wird. Die neuen Regelungen sind deshalb auch für
alle Vaterschaftstests verbindlich einzuhalten. Der überwiegende
Teil der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen tritt ab Februar
2010 in Kraft.
Was
ändert sich ab Februar 2010?
Zentrale
Themen des Gesetzes sind das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung und die Gefahren genetischer Diskriminierung. Für
die Abstammungsuntersuchungen ändert sich u.a. folgendes:
- Die
Durchführung so genannter 'heimlicher Vaterschaftstests' –
also Tests ohne die Zustimmung eines der Beteiligten bzw. von deren
Sorgeberechtigten – ist ab Februar 2010 gesetzlich verboten.
Verstöße werden unter Strafe gestellt. Personen, die
Vaterschaftstests z.B. ohne das Einverständnis der / des
Sorgeberechtigten durchführen lassen können Strafen bis zu
€ 5000,- , die Anbieter solcher Tests sogar Strafen bis zu €
300.000,- erhalten, wenn Sie gegen das Gesetz verstoßen.
- Die
Anbieter müssen von allen Beteiligten bei privaten
Vaterschaftstests das schriftliche Einverständnis einholen und
über Wesen, Bedeutung und Tragweite der Untersuchungen
aufklären.
- Die
genetischen Proben müssen unverzüglich vernichtet werden,
sobald Ihr vorgesehener Zweck erfüllt ist oder die betroffene
Person Ihre Einwilligung widerrufen hat.
Aufgrund
der Bezüge auf die Regelungen für medizinisch-genetische
Untersuchungen (vor allem §§ 8/9: Einwilligung und
Aufklärung; sowie §§ 12/13: Aufbewahrung, Verwendung
und Vernichtung genetischer Proben) ist das Gendiagnostikgesetz für
die Abstammungsbegutachtung mit seinen detaillierten Ausführungen
sehr umständlich und oft etwas unpassend formuliert, da die
besondere Situation der Abstammungsbegutachtung in diesen Paragraphen
nicht oder nur unvollständig berücksichtigt wurde. Man kann
erkennen, dass bei der Formulierung vielmehr das
Arzt-Patienten-Verhältnis einer medizinischen Beratung bzw.
Untersuchung Ziel der Regelungen war.
Insgesamt
ist aber vor allem das Verbot heimlicher Vaterschaftstests ein
wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung wird durch die Verpflichtung zur
'aufgeklärten Einwilligung' aller Beteiligten in die
Untersuchungen durchgesetzt.
Darüber
hinaus dürfen ab Februar 2011 genetische Untersuchungen zur
Klärung der Abstammung nur noch von akkreditierten Stellen
durchgeführt werden. Diese Vorschrift soll der
Qualitätssicherung dienen und war ursprünglich auch für
alle medizinisch-genetischen Untersuchungen vorgesehen, für die
sie aber in letzter Instanz wieder entfernt wurde.
Diese
im Vergleich zu allen anderen genetischen Untersuchungen besonders
hohen Anforderungen an die Qualitätssicherung der
Abstammungsbegutachtung zeigen ganz deutlich: auf diesem Gebiet ist
aufgrund der tiefgreifenden und lebenslangen Auswirkungen der
Ergebnisse eine besondere Kompetenz und Sorgfalt bei der Untersuchung
notwendig! Daher empfehlen wir unverändert, bei der Auswahl
eines Anbieters auch auf die persönliche Qualifikation des
Untersuchers zu achten. Eine entsprechende unabhängige Prüfung
im Sinne der amtlichen Richtlinien führt die KFQA (Kommission
zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern –
www.kfqa.de) durch. Mit dem
Prüfzeichen der KFQA weist der Gutachter über die
gesetzlichen Anforderungen hinaus also seine persönliche
Kompetenz auf dem Fachgebiet nach. Eine aktuelle Liste der
erfolgreich geprüften Gutachter steht auf der Internetseite der
KFQA zur Verfügung.
Die
Entwicklung insgesamt begrüßen wir daher und setzen die
gesetzlichen Vorschriften unter anderem mit unseren neuen Angeboten
für Privatpersonen bereits jetzt um.
Dieser
Artikel stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte
informieren Sie sich bei Bedarf auch direkt bei den zuständigen
öffentlichen Stellen über die Details des neuen
Gendiagnostikgesetzes:
Beschlussempfehlung
des Gesundheitsausschusses:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/127/1612713.pdf (externer Link)
weitere
Texte und Stellungnahmen über die Suche auf der Internetseite
www.bundestag.de – Stichwort: GenDG
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