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Zertifizierung, Akkreditierung und KFQA-Prüfung: Was bedeutet das? Drucken E-Mail
Was ist wichtig für einen sicheren Vaterschaftstest?

1.  Zertifizierung


Eine Zertifizierung bestätigt Konformität. Sie wird verstanden als das Resultat einer Prüfung durch einen unabhängigen Dritten (z.B. Auditor eines Zertifizierungsanbieters), der die Übereinstimmung der Arbeitsabläufe mit den Kriterien der Güte, mit anerkannten Standards und Normen (z.B. nach DIN-EN-ISO) für einen bestimmten Zeitraum bestätigt. Zertifizierer sind Experten für Qualitätsmanagement (QM)-Systeme, sie prüfen in erster Linie formal die Einhaltung der zugrunde liegenden Norm. Es ist beim Prüfer keine Kompetenz auf dem Gebiet Vaterschaftstests bzw. Abstammungsbegutachtung erforderlich! Es wird lediglich die Konformität mit bestimmten Normen geprüft, fachliche Kompetenz auf speziellen wissenschaftlichen Gebieten ist daher NICHT Inhalt dieser Prüfung.

2.   Akkreditierung

Eine Akkreditierung hingegen bestätigt Kompetenz. Sie bedeutet die formelle Anerkennung der Kompetenz einer Einrichtung (z.B. eines Labors) unter der Berücksichtigung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Die hierfür ausgebildeten und von den Fachgesellschaften empfohlenen Fachgutachter bringen neben ihren Kenntnissen über QM-Prozesse und -Systeme ihre wissenschaftliche Fachkenntnis in die Prüfung mit ein. Die für die Akkreditierung von Laboren gültigen Normen (z.B. DIN EN ISO 17025 und 15189) beziehen sich jedoch nicht auf die in Deutschland gültigen Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten (hrsg. von Bundesärztekammer und Robert Koch-Institut; Dt. Ärzteblatt, Jg. 99, 10, A665-7 vom 08.03.2002) und beinhalten keine Vorgaben, nach welchen objektiven Merkmalen die persönliche Qualifikation eines Abstammungsgutachters zu bewerten ist. Dennoch sieht das Gendiagnostikgesetz als qualitätssichernde Maßnahme die Pflicht zur Akkreditierung aller Stellen vor, die genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung durchführen. Diese Akkreditierungspflicht wird ab Februar 2011 gelten und wird zur Folge haben, dass - wie in den Normen vorgesehen - die Einrichtung geprüft wird, in der die genetischen Untersuchungen stattfinden, nicht jedoch die Kompetenz des einzelnen Gutachters.

3.   Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern – KFQA

Die von der Bundesärztekammer unter Mitwirkung des Robert-Koch-Instituts herausgegebenen Richtlinien enthalten dagegen speziell für die Abstammungsbegutachtung Qualitätsstandards und Anforderungen an die persönliche Qualifikation von Sachverständigen. In diesen "Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten" wird unter Ziff. 4.1 ausgeführt, dass die „Feststellung der wissenschaftlichen und praktischen Qualifikation der Sachverständigen einer Kommission unter der Federführung der Arbeitsgemeinschaft der Sachverständigen für Abstammungsgutachten in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (Anm.: jetzt Deutsche Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung e.V.) obliegt“. Zur Prüfung der Qualifikation wurde die KFQA gegründet, die im Jahre 2004 ihre Arbeit aufgenommen hat. Die Begründung auf den amtlichen Richtlinien gewährleistet die notwendige Unabhängigkeit sowie die fachlich spezialisierte und dadurch hochqualifizierte Arbeit der Kommission. In die Kommission werden Wissenschaftler aus den einschlägigen Fachgesellschaften entsandt.

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Da z. Zt. keine der in Deutschland tätigen Akkreditierungsstellen bei ihren Prüfungen mit der KFQA kooperiert, ist es schon aus formalen Gründen nur nach erfolgreicher Qualifikationsprüfung durch die KFQA möglich, als Abstammungsgutachter richtlinienkonforme Gutachten zu erstellen, sofern nicht Ziff. 5. der Richtlinien anzuwenden ist. Hier ist anzumerken, dass auch nach den zuvor gültigen Richtlinien des RKI von 1996 „eine mindestens dreijährige ... Ausbildung auf dem Gebiet der Abstammungsbegutachtung durch einen Sachverständigen ...“ nachzuweisen ist. Die Prüfung der Qualifikation und Kompetenz durch die KFQA bietet unabhängig von dieser Ausnahme jedem Auftraggeber über alle Selbstdarstellungen und Werbeversprechen hinaus ein objektives Kriterium, mit dessen Hilfe Richtlinienkonformität der Begutachtung und die Qualifikation des Sachverständigen nachgewiesen werden. Bei der immer breiteren Verfügbarkeit der Untersuchungstechnik gewährleistet diese Qualifikation des Gutachters einen sicheren Vaterschaftstest .

Fazit

Die in den amtlichen Richtlinien unter Ziff. 4.1 vorgeschriebene Prüfung der Qualifikation und Kompetenz ist weder durch Zertifizierung noch durch Akkreditierung sondern nur durch die KFQA-Prüfung möglich. Wir empfehlen deshalb dringend, bei der Vergabe von Aufträgen für Vaterschaftstests darauf zu achten, dass der beauftragte Gutachter die erfolgreiche Prüfung seiner Qualifikation durch die KFQA nachweisen kann.  Eine Liste dieser Sachverständigen ist auf der Internetseite der KFQA (www.kfqa.de - externer Link) hinterlegt.


 
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