Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt bei der Erstellung von Abstammungsgutachten für Gerichte aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit ihrer langjährigen Berufserfahrung und ihrem Engagement sowohl im wissenschaftlichen Bereich als auch bei Fragen der Qualitätssicherung gehören die beiden Sachverständigen Dr. Wolfgang Martin und Dipl. Biol. Matthias Muche zu den in Deutschland führenden Experten auf dem Gebiet der Abstammungsbegutachtung. Die Erfahrung und Professionalität unseres Instituts steht Ihnen bei jedem Auftrag zur Verfügung und gewährleistet über die formalen Anforderungen der Richtlinien hinaus die für gerichtliche Gutachten besonders wichtige Sicherheit und Kompetenz.
Für Gerichte und Behörden bieten wir Standardgutachten und Komplettgutachten an, die sich im Untersuchungsumfang unterscheiden. Beide halten selbstverständlich die amtlichen Richtlinien ein, das Komplettgutachten ist darüber hinaus durch den erweiterten Untersuchungsumfang besonders für Defizienzfälle und die Abklärung genetischer Besonderheiten geeignet.
Was ist der Unterschied zwischen Richtlinien und Leitlinien?