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Abstammungsgutachten für Gerichte Drucken E-Mail
justitia-web-s.jpg Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt bei der Erstellung von Abstammungsgutachten für Gerichte aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit ihrer langjährigen Berufserfahrung und ihrem Engagement sowohl im wissenschaftlichen Bereich als auch bei Fragen der Qualitätssicherung gehören die beiden Sachverständigen Dr. Wolfgang Martin und Dipl. Biol. Matthias Muche zu den in Deutschland führenden Experten auf dem Gebiet der Abstammungsbegutachtung. Die Erfahrung und Professionalität unseres Instituts steht Ihnen bei jedem Auftrag zur Verfügung und gewährleistet über die formalen Anforderungen der Richtlinien hinaus die für gerichtliche Gutachten besonders wichtige Sicherheit und Kompetenz.

Für Gerichte und Behörden bieten wir Standardgutachten und Komplettgutachten an, die sich im Untersuchungsumfang unterscheiden. Beide halten selbstverständlich die amtlichen Richtlinien ein, das Komplettgutachten ist darüber hinaus durch den erweiterten Untersuchungsumfang besonders für Defizienzfälle und die Abklärung genetischer Besonderheiten geeignet.

Was ist der Unterschied zwischen Richtlinien und Leitlinien?

Die Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten wurden 2002 von der Bundesärztekammer und dem Robert Koch-Institut gemeinsam herausgegeben [Text, externer Link]. Formuliert als Mindestanforderungen regeln sie den Untersuchungsumfang, die Gestaltung des Gutachtens und die Qualifikation des Gutachters. Das Standardgutachten orientiert sich eng an diesen Anforderungen und geht mit der parallelen Doppelbestimmung aller Merkmale mit Testsystemen unterschiedlicher Hersteller in jedem einzelnen Gutachten sogar darüber hinaus. Es genügt selbstverständlich auch den Anforderungen in Bezug auf Untersuchungsumfang und Informationsgehalt (Allgemeine Vaterschaftsausschließungschance über 99,99%, im Einzelfall statistischer Hinweiswert von mindestens 99,9%).

Die Leitlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten werden von der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung (DGAB) herausgegeben und wurden zuletzt im Juni 2008 novelliert. Hierbei handelt es sich um ergänzende Forderungen, die aus Sicht der DGAB zur Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse sowie zur Präzisierung der identitätssichernden Maßnahmen notwendig sind.

Unser leistungsfähigstes Gutachten ist das Komplettgutachten, das durch eine Erweiterung des Untersuchungumfangs auf 28 STR-Systeme eine besonders hohe Aussagekraft hat. Diese Eigenschaft ist insbesondere bei der Begutachtung in Defizienzfällen, also Fragestellungen bei denen eine der einzubeziehenden Personen nicht für die Untersuchung zur Verfügung steht, vorteilhaft. Auch das Vorliegen genetischer Besonderheiten (z.B. Mutationen) kann mit diesem Gutachtentyp oft abgeklärt und von anderen möglichen Ursachen - etwa der Vaterschaft eines nahen Verwandten des beteiligten Mannes - unterschieden werden. Für eine persönliche Beratung, welcher Gutachtentyp für Ihren individuellen Fall geeignet ist, stehen Ihnen unsere Sachverständigen gerne jederzeit zur Verfügung.

 

 
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