20 Jahre IBSG: das Fachinstitut für Vaterschaftstests feiert Jubiläum

20 Jahre Vaterschaftstests vom IBSG> 1989 – 2009 <  Das Institut für Blutgruppenserologie und Genetik feiert im Januar 2009 sein 20-jähriges Jubiläum. In den zwei Jahrzehnten konnte das Institut durch seine wissenschaftlichen Beiträge auf dem Gebiet der Abstammunsgbegutachtung zur Verbesserung der Sicherheit und Qualität der privaten Vaterschaftstests und der gerichtlichen Gutachten beitragen. Die anfangs noch weit verbreiteten herkömmlichen Merkmalssysteme, wie z.B. Blutgruppenmerkmale, sind bereits früh durch moderne DNA-basierte Methoden ersetzt worden. Das wissenschaftliche Know-How unserer Gutachter und Mitarbeiter ermöglicht es Ihnen, immer ein sicheres Gutachten nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu erhalten.

Wir möchten uns herzlich bei allen Auftraggebern für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken und freuen uns, auch in Zukunft mit der Erfahrung aus unserer langjährigen Tätigkeit für Sie tätig zu sein. Der Erfolg insbesondere bei den gerichtlichen Auftraggebern bestätigt unseren Anspruch an die Abstammungsbegutachtung:  Qualität lohnt sich – ganz besonders auf diesem Gebiet. Denn die Ergebnisse haben lebenslange Konsequenzen für die Familien. In dieser Situation ist es einfach unverzichtbar, dass man sich auf das Ergebnis wirklich verlassen kann. Preiskampf und Sparmaßnahmen dürfen die Sicherheit der Gutachten nicht gefährden.

Zur Sicherung der Qualität empfehlen wir deshalb, auf das Prüfzeichen nach den amtlichen Richtlinien zu achten, welches durch die Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern (www.kfqa.de) vergeben wird. Dieses Prüfzeichen hilft Ihnen bei der Orientierung auf dem sehr unübersichtlichen Markt für Abstammungsgutachten diejenigen Sachverständigen zu erkennen, die Ihre Qualifikation gegenüber der unabhängigen Kommission nachgewiesen haben.

Wir hoffen, dass das für 2009 zu erwartende Gendiagnostikgesetz die Sicherheit und Qualität der Gutachten weiter verbessern wird und beteiligen uns – persönlich und über unsere Fachgesellschaften – an der Diskussion zu diesem Gesetzgebungsverfahren.

Unabhängig davon, ob Sie als gerichtlicher oder privater Auftraggeber eine Vaterschaft oder ein anderes Verwandtschaftsverhältnis abklären wollen: wir freuen uns auf Ihre Anfragen und beraten Sie gerne -unverbindlich, persönlich und individuell.

Januar 2009
Ihr IBSG-Team

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